AUFRUF ZUM ÖFFENTLICHEN PROTEST

Seit einigen Jahren treibt in den westlichen Industrienationen eine als "Bioethik" bezeichnete Nützlichkeitsphilosophie ohne Menschlichkeit ihre unheilvollen Blüten. Nach dem Willen der "Bioethiker" soll es heute - fünzig Jahre nach dem Ende der nationalsozialistischen Terrorherrschaft - auch in der Bundesrepublik Deutschland erneut Menschenversuche, etwa an nichteinwilligungsfähigen Patienten und Embryonen, und die Tötung von Behinderten und Kranken geben. Die "Bioethik" verneint folglich tradierte Menschenrechte wie das ungeteilte Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit und akzeptiert daraus abgeleitete Schutzgarantien für kranke und behinderte Menschen nicht. Menschen werden zu Sachen degradiert und ihr Lebenswert an der Nützlichkeit für die Gesellschaft bemessen, der die Kosten, die Krankheit oder Behinderung verursachen, nüchtern kalkulierend gegenübergestellt werden.

Als Wortführer der Propaganda für den - analog zu den Nationalsozialisten - als "Euthanasie" bezeichneten Patientenmord hat der australische Philosophieprofessor Peter Singer mittlerweile traurige Berühmtheit erlangt. Singer setzt sich publizistisch für die Ermordung von Neugeborenen ein, die mit Behinderungen wie dem Down-Syndrom oder der Spina bifida zur Welt kommen. Diese Tötungsindikationen sahen auch die Vernichtungsideologen des NS-Staates für betroffene Kinder und Jugendliche vor.

Während Singers Todesphilosophie im angloamerikanischen Sprachraum vehement diskutiert wird und dort eine wachsende Anhängerschaft hat, ist bisher die Zustimmung hierzulande angesichts unserer nationalsozialistischen Vergangenheit glücklicherweise zurückhaltender. Leider finden sich aber auch deutsche Hochschullehrer, die Singers Thesen unter dem Deckmantel der Wissenschaftlichkeit - gleich einer Saat des Unheils - in zahlreichen Publikationen und universitären Lehrveranstaltungen verbreiten.

Einer der Sympathisanten des australischen Behindertenmord-Apologeten in der Bundesrepublik ist Norbert Hoerster, kürzlich emeritierter Professor für Rechts- und Sozialphilosophie an der Universität Mainz. Anhand seines Buches Neugeborene und das Recht auf Leben sollen hier exemplarisch die menschenverachtenden Grundlagen der "Bioethik" dargestellt werden. Wer dieses Buch liest, wird unvermeidlich an Hannah Arendts Definition der "Banalität des Bösen" erinnert.

In zynischer und gefühlskalter Sprache stellt Hoerster behinderte Kinder unter Hinweis auf die "immensen Kosten" (S. 7), die sie vorgeblich verursachen, als deutlich lebensunwerter als Nichtbehinderte dar (S. 120). Darüber hinaus spricht er allen Neugeborenen bis zu ei-nem Lebensalter von drei Monaten - unabhängig von einer Behinderung oder Krankheit - das Recht auf Leben ab (S. 22 f), da diese Kinder kein "relevantes Überlebensinteresse"

(S. 16) besäßen. Hoerster zufolge verfügen neugeborene Kinder also über kein Lebens-recht; überdies sind für Hoerster behinderte Neugeborene lebensunwert. Hoerster ist, wie viele "Bioethiker", ein Visionär einer Gesellschaft, in der es Behinderung, Andersartigkeit und Auffälligkeiten, Deviationen menschlichen Lebens und Verhaltens möglichst nicht mehr geben sollte (vgl. Kapitel 6). Er postuliert die abartige Vorstellung von einer leidensfreien Gesellschaft aus reibungslos funktionierenden Individuen: eine genormte, sterile, entmenschlichte und kalte Gesellschaft. So versteigt Hoerster sich zu der behindertenfeindlichen Aussage, es sei "das erstrebenswerte Ziel einer Menschheit, ... von Behinderung möglichst frei" zu sein (S. 9 f) und: "unsere gegenwärtige Welt wäre besser als sie ist, wenn ... anstelle der Kranken und Behinderten, die de facto in ihr leben, entsprechend viele andere Menschen, die nicht krank oder behindert sind, in ihr leben würden" (S. 121). Was bedeutet dies in letzter Konsequenz anderes, als sich der Behinderten und Kranken zu entledigen? Hoerster ist denn auch so konsequent, wenn er für eine Verweigerung der indizierten medizinischen Therapie und die direkte Tötung von Frühgeborenen jenseits der 28. Schwangerschaftswoche plädiert (S. 57 ff), da bei diesen Kindern mit der späteren Manifestation einer geistigen und/oder körperlichen Behinderung mit einiger Wahrscheinlichkeit zu rechnen sei. Ein Lebensrecht und einen Lebenswert haben frühgeborene Kinder für Hoerster selbstverständlich ohnehin nicht. Auch der als "aktive Sterbehilfe" bezeichneten Tötung Neugeborener der 40. Schwangerschaftswoche redet Hoerster im Falle einer Schädigung des Kindes das Wort (vgl. Kapitel 5). Zudem zeigt Hoerster sich als ein vehementer Verfechter eugenisch motivierter Abtreibungen, damit behinderte Kinder erst gar nicht geboren werden. Ihm zufolge soll jeder Schwangeren das gesamte Arsenal pränataler Diagnostik ungeachtet ihrer Risiken und Fehldiagnosen aufgenötigt werden, um der Schwangeren im Falle eines zu erwartenden behinderten Kindes eine Abtreibung mit Nachdruck nahezulegen. Derart begründete Abtreibungen sind Hoerster zufolge moralisch sehr hoch zu werten (S. 117, 123). Kinder ohne Behinderung dürfen geboren werden, Kinder mit Behinderung werden pränatal getötet - das ist rassistische Zuchtwahl im ekelhaftesten faschistischen Sinne: "Denn es folgt aus unseren ... Überlegungen, daß es unter dem Gesichtspunkt des Lebenswertes normalerweise vorzugswürdig ist, gesunden und nichtbehinderten anstatt kranken und behinderten Individuen zur Existenz zu verhelfen" (S. 123). Dabei werden Menschen zu Waren degradiert; bei Nichtgefallen wird ein problemloser Umtausch, sprich Abtreibung, ermöglicht. Hoerster propagiert die beliebige Austauschbarkeit von gesunden gegen behinderte Kinder, wenn er unterstellt, daß jede Frau ein Interesse daran haben muß, durch die Abtreibung eines behinderten Kindes die unverzügliche Möglichkeit einer erneuten Schwangerschaft mit einem nichtbehinderten Kind zu gewährleisten, um so ein gesundes gegen ein behindertes Kind einzutauschen (S. 123). Behinderung ist für Hoerster stets ein Defizit und Merkmal "lebensunwerten Lebens". Behinderte Menschen sind für unsere Gesellschaft, folgt man den grauenhaften Vorstellungen Norbert Hoersters, weitaus weniger nützlich als Nichtbehinderte. Die Wertschätzung von Menschen aufgrund von Nützlichkeits- und Leistungskriterien sind uns ja sattsam aus der Ideologie des Nationalsozialismus bekannt!

Die größte Gefahr, die von Hoerster und anderen "Bioethikern" ausgeht, besteht in einer Aufweichung und Unterminierung der bisher fraglos allgemeingültigen Menschenrechte, wie etwa das uneingeschränkte Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit für ausnahmslos jeden Menschen ungeachtet einer Erkrankung oder Behinderung. Mit ihren pseudowissenschaftlichen Thesen rechtfertigen sie nicht nur die Verbrechen rechter Gewalttäter gegen Behinderte, wie etwa Überfälle von Skinheads auf Rollstuhlfahrer, sondern tragen auch dazu bei, daß die ohnehin bestehenden Ressentiments und Vorurteile breiter Bevölkerungsschichten gegenüber den gesellschaftlich Benachteiligten wachsen und zunehmend radikaler werden. Die "Euthanasie"-Befürworter liefern die brutalisierte Variante der in der Seehoferschen "Gesundheitsreform" angelegten und auf zunehmende gesellschaftliche Akzeptanz stoßende Grundidee, daß die Ausgaben für die kostenintensivsten Patienten, zu denen Behinderte und chronisch Kranke gehören, drastisch reduziert werden sollen: würden wir diese Menschen umbringen, wären sie also fortan gar nicht mehr existent, verursachten sie auch keine Kosten mehr.

Hoerster mißachtet und verhöhnt in ausgesprochen niederträchtiger Art und Weise das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit von Behinderten; seine publizistischen Äußerungen stellen eine schändliche Beleidigung und permanente Bedrohung für jeden behinderten Menschen dar! Deshalb müssen seine Thesen auf eine breite gesellschaftliche Ächtung und Ablehnung stoßen! Leute wie Hoerster sollen wissen, daß sie zahlreiche Gegner haben und mit ihren menschen- und verfassungsfeindlichen Äußerungen im gesellschaftlichen Abseits stehen.

Eingedenk der Tatsache, daß ein breiter Protest gegen die nationalsozialistischen "Euthanasie"-Maßnahmen den Mord an ca. 200.000 kranken und behinderten Menschen in den Jahren 1939 bis 1945 mit großer Wahrscheinlichkeit verhindert hätte, ist ein möglichst zahlreicher öffentlicher Protest an die Adresse Norbert Hoersters außerordentlich wünschenswert und zur Wahrung der für unser demokratisches Gemeinwohl unverzichtbaren Menschenrechte dringend geboten! Die Fundamente der Humanität bedürfen fortwährend der Verankerung in der Tiefe des Selbstverständlichen und der Fähigkeit zur schlichten Empörung, wenn sie mit Füßen getreten werden.

Eckhard Heesch


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