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Frauke Dettmer

Eine privilegierte Mischehe in Rendsburg

Gegenüber den millionenfachen Morden an den als Juden verfolgten Europäern erscheint das Schicksal der "Mischlinge" und der "Mischehepartner" (im Folgenden werden solche und ähnliche Begriffe der NS-Zeit ohne Anführungsstriche genannt - als Ausdruck der damaligen Lebensrealität von Millionen von Menschen in Deutschland und im besetzten Europa) in keiner Weise vergleichbar, ja, kaum erwähnenswert, blieb diesen Menschen doch in der Regel die physische Vernichtung erspart. [1]

Erst seit der Veröffentlichung der Tagebücher Victor Klemperers [2], der in einer nichtprivilegierten Mischehe das Dritte Reich überstand, scheint die verzweifelte, von steter Verfolgung und Angst vor weiterer Verfolgung vergiftete Existenz solcher Ehepartner in Mischehen in das breitere Bewußtsein einzudringen.

Schon 40 Jahre früher konnte man an den Aufzeichnungen des christlichen Dichters Jochen Klepper [3] die wachsende Verzweiflung in einer Mischehe nachvollziehen, die im gemeinsamen Selbstmord des Ehepaares und der als Volljüdin eingestuften akut gefährdeten (Stief-)Tochter endete. Mit Cordelia Edvardson kam 1987 eine solche per NS-Gesetz als volljüdisch geltende Tochter einer Mischehe, die Auschwitz überlebte, zu Wort, ein durch die traumatischen Erlebnisse auf immer "gebranntes Kind". [4]

Der Druck, der im Dritten Reich auf den Mischehen - ganz gleich welcher Konstellation - lastete, war außerordentlich groß. In allen Aufzeichnungen wird dies plastisch deutlich. Neben dem realen Erleben einzelner oder geballter Diskriminierungen, Degradierungen, Ausschlüsse per Gesetz, lauerte in Herz und Kopf die alles beherrschende Frage: "Was kommt morgen? Welche Maßnahme, die heute für Volljuden gilt, wird morgen auf die Nichtarier und Mischehen angewendet?"

Diese Angst war es, die den einst in Rendsburg so populären Chirurgen Dr. Ernst Karl Bamberger, in einer nichtprivilegierten Mischehe lebend, im Dezember 1941 in den Selbstmord trieb, zu genau dem Zeitpunkt, als mit der ersten großen Deportation schleswig-holsteinische Juden in die Ghettos und Lager des besetzten Lettlands verschleppt wurden.

Es gab in Rendsburg weitere Mischehen. Auf eine Mischehe, die - obwohl nach dem NS-Gesetz privilegiert - unter ständigem Außendruck stand, möchte ich exemplarisch näher eingehen. Frau D., die nichtarische Partnerin in dieser Ehe, lebt noch heute in der Wohnung, in der sich das stille Drama einer Mischfamilie, abseits der Öffentlichkeit und doch stets bedroht durch die Öffentlichkeit, abspielte. [5]

2. "Die Jüdsche kommt da!"

Ihre Eltern, die Mutter aus einer saarländischen Bauernfamilie stammend, der Vater aus Rendsburg, lernten sich in Dortmund kennen, wo beide berufstätig


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waren. 1903 heirateten sie in Rendsburg, 1904 wurde der ältere Bruder von Frau D. geboren. Die bevorstehende Taufe des Kindes veranlaßte die Mutter von Frau D., sich nach einer Vorbereitungszeit durch Religionsunterricht taufen zu lassen. Daß sie Jüdin war, erfuhr Frau D., die 1908 geboren wurde, erst viel später. Die Kinder wurden christlich erzogen. Die Mutter besuchte mit den beiden die evangelische Kirche. Man feierte alle christlichen Feste. Mutter und Tochter gingen gelegentlich auch in die Synagoge, z.B. anläßlich der Hochzeit in einer befreundeten Familie.

Von der früheren Religion behielt die Mutter in erster Linie bei, daß sie am Sonnabend (Sabbat) keine Arbeiten verrichtete, die nicht unbedingt nötig waren. Kamen die Kinder mit Näharbeiten, legte sie die Sachen beiseite und verschob die Arbeit auf einen der folgenden Tage. "Laß man, das mache ich später." Und sie hütete bis zu ihrem Tod ein im deutschen Judentum populäres Gebetbuch, "Die täglichen Gebete der Israeliten". Frau D. übernahm es von ihrer Mutter und hielt es während der NS-Zeit versteckt. [6]

Schon lange vor der Machtübernahme der Nazis fiel ein Schatten auf die Ehe durch die häßlichen antisemitischen Äußerungen der Schwiegermutter, die ihre Schwiegertochter abfällig als "die Jüdsche" bezeichnete: "Die Jüdsche kommt da!" - eine andauernde tiefgreifende Verletzung für das junge Ehepaar. Auch außerhalb der Familie stieß man hier und da auf antijüdische Vorurteile, die man allerdings nicht besonders ernst nahm, sich im Gegenteil darüber lustig machte. So hörte man beim Cafébesuch in der Innenstadt die Lokalbesitzerin über eine bekannte jüdische Rendsburger Familie sagen: "Das sind ja die Juden. Juden sind ja immer schmuddelig."

Dieser Ausspruch wurde fortan in der Familie bei passender Gelegenheit zitiert: "Ach, Mutti, laß doch das Putzen. Juden sind ja immer schmuddelig." Der Vater arbeitete bei einem Rechtsanwalt als Bürovorsteher, konnte sich dann nach ein paar Jahren als Steuerberater selbständig machen. Die Tochter war mit einem Angehörigen der Reichswehr verlobt. Man führte ein gutbürgerliches Leben, auf das Anfang der 30er Jahre der zweite Schatten fiel: Der Sohn, Lieblingskind der Mutter und zugleich schwarzes Schaf der Familie, kam mit dem Hakenkreuz an der Jacke nach Hause, als Anhänger der Nationalsozialisten.

Im November 1932 starb die Mutter an Krebs. Im Dezember heiratete Frau D. ihren Verlobten in kleinem Kreise. Sie hatten die Hochzeit mit Rücksicht auf die kranke Mutter immer wieder aufgeschoben. Nun ahnten sie wohl, daß die Eheschließung nicht mehr lange hinausgezögert werden durfte.

3. "Da Ihre Frau nicht arischer Abstammung ist..."

Einen Monat später galt Frau D. als Nichtarierin, genauer, als Mischling ersten Grades (zwei jüdische Großeltern), ihre Ehe als privilegierte Mischehe, die später geborenen Töchter als Mischlinge zweiten Grades (ein jüdischer Großelternteil), ihr Mann als jüdisch Versippter. Frau D. gehörte jetzt also zu den etwa 72.000 Mischlingen ersten Grades im Deutschen Reich, ihre Ehe zu den


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[Abb. 1: Die Hochzeit des D.s, Dezember 1932 in Rendsburg


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[Abb. 2: Ablehnung von Walter D.s Gesuch um eine Heeresbeamtenstelle]

etwa 35.000 Mischehen, ihre Kinder zu den etwa 39.000 Mischlingen zweiten Grades. [7] In den Nürnberger Gesetzen waren diese abstrusen Unterkategorien noch nicht genannt worden. In der Ersten Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom November 1935 wurde das deutsche Volk dann nach diesem niederträchtigen Raster definiert und in Juden, Nichtarier und Deutsche eingeteilt.

Als privilegiert galt die jüdische oder nichtarische Ehefrau eines arischen Mannes, wenn deren Kinder als Mischlinge ersten oder zweiten Grades anzusehen waren (also nicht als Volljuden) oder die Ehe kinderlos war. Als privilegiert galt weiter der jüdische Ehemann einer arischen Frau, sofern aus der Ehe ein oder mehr Kinder hervorgegangen waren, die - nicht jüdisch erzogen - als Mischlinge ersten Grades anzusehen waren. [8] Das heißt, in der privilegierten Mischehe war der jüdische oder nichtarische Partner rechtlich eher den Ariern, zumindest vorerst und mit etlichen Ausnahmeregeln, gleichgestellt.

Anders als für den jüdischen und nichtarischen Partner einer nichtprivilegierten Mischehe galten die meisten der zahlreichen antijüdischen Gesetze und Maßnahmen, von der Kennzeichnungspflicht (Zwangsvornamen, J im Ausweis, J auf den reduzierten Lebensmittelkarten ab Kriegsbeginn, gelber Stern, Davidstern auf der Wohnungstür) bis hin zum Zwangseinzug in Judenhäuser etc. nicht für die privilegierte Mischehe.

Frau D. gehörte also quasi unter den gegebenen Bedingungen in die günstig-


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[Abb. 3: Ablehnung von Walter D.s Bewerbung beim Landesfinanzamt Brandenburg]

ste Kategorie: Verheiratet mit einem Arier, nicht jüdisch religiös, Kinder, die nicht jüdisch erzogen waren und daher nicht als Geltungsjuden eingestuft werden konnten, sondern als Mischlinge zweiten Grades. So die rechtliche Lage, zunächst.

Die ersten gravierenden Konsequenzen für Herrn D. ergaben sich 1936, als seine 12jährige Zeit der freiwilligen Verpflichtung bei der Reichswehr, dann Wehrmacht abgelaufen war. Die Weiterverwendung des jüdisch Versippten kam nicht infrage, denn seit dem 28. Februar 1934 galt auch in der Wehrmacht der Arierparagraph, einschließlich der Nichteinstellung von jüdisch Versippten. [9] Der Oberfeldwebel versuchte erfolglos, seinen Zivilversorgungsschein im öffentlichen Dienst einzulösen. Das Finanzamt in Rendsburg beschäftigte ihn für kurze Zeit Ende 1936, konnte ihn aber nicht übernehmen.

D. bewarb sich u.a. bei der Deutschen Reichsbahn-Gesellschaft, beim Landesfinanzamt Brandenburg, bei der Verwaltung für Zentralaufgaben des Heeres und beim Reichsminister für Luftfahrt. Die Antworten hatten fast alle den gleichen Wortlaut, mit der die Absage begründet wurde: "Da Ihre Frau nicht arischer Abstammung ist, kann Ihrem Gesuch nicht entsprochen werden."

Wenn man sich überhaupt die Mühe machte, die Begründung zu erläutern, berief man sich auf das Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom April 1933, mit dem der Arierparagraph in den öffentlichen


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[Abb. 4: Ablehnung von Walter D.s Bewerbung bei der Reichsbahndirektion Frankfurt]

Dienst eingeführt worden war. Nicht nur Juden und Nichtarier wurden ab sofort oder bei bestimmten Voraussetzungen mit etwas Aufschub (betraf z.B. Frontkämpfer des Ersten Weltkriegs) entlassen bzw. nicht eingestellt. Seit Juni 1933 erhielten schrittweise auch die mit Juden und Nichtariern Verheirateten Berufsverbot im gesamten öffentlichen Dienst. [10] 1937 dann schrieb das Deutsche Beamtengesetz grundsätzlich vor, daß Beamte und ihre Ehegatten "deutschen oder artverwandten Blutes" sein mußten. [11]

Zum Schluß hatte D. seine beruflichen Ansprüche schon so weit heruntergeschraubt, daß er sich um die Stelle eines nichttechnischen Assistenten des einfachen mittleren Beamtendienstes bewarb. In einem Schreiben an den Reichsminister des Innern im Dezember 1936, in dem er seine aussichtslose Lage schilderte, in den öffentlichen Dienst übernommen zu werden, ging er noch weiter:

"Der Zivilversorgungsschein, der mir das Recht gibt, mich um eine Beamtenstelle zu bewerben, hat demnach praktisch für mich unter diesen Umständen kaum einen Wert. Würde ich mich aber einmalig abfinden lassen, so wüßte ich wirklich nicht, was ich mit dem Geld anfangen sollte, da ich keinen Beruf erlernt habe. Wäre es mir möglich, wenigstens eine Militärkantine zu übernehmen, so wäre mir in jeder Beziehung geholfen. [...]

"Ich bitte den Herrn Reichsminister


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des Innern, über diese Angelegenheit zu entscheiden, und mir, wenn angängig, einen Schein beizufügen, der mir das Recht gibt, mich als Beamter oder wenigstens als Angestellter bei den Reichsbehörden um bevorzugte Anstellung zu bewerben."

Einen solchen Schein erhielt er nicht, nur eine Antwort, unter welchen Bedingungen Ausnahmen zugelassen werden könnten, nämlich nur, "wenn dringende Rücksichten der Verwaltung es erfordern... Ob eine solche Ausnahme gerechtfertigt erscheint, hat zunächst die Behörde zu prüfen, welche den Beamtenanwärter einstellt." Solche Hinweise auf eventuelle Ausnahmen waren in der Regel ohne jeden praktischen Wert [12] und welche "dringenden Rücksichten der Verwaltung" konnte D. schon erfüllen, hatte er - wie er oben schrieb - doch außer dem Militärdienst keinen Beruf erlernt.

Eine Anfrage wegen einer solchen Ausnahmeregelung beim Rasse- und Siedlungsamt in Berlin, von dort an die Reichsstelle für Sippenforschung zur weiteren Bearbeitung übergeben, blieb ohne Erfolg. Aus der Zentralkanzlei des Reichsluftfahrtministeriums empfahl man ihm im Juli 1938 die Bewerbung bei der Wirtschaft, nachdem D. im Mai Göring um Hilfestellung gebeten hatte. So sah D. sich gezwungen, dem Rat des Fürsorgeoffiziers in Rendsburg zu folgen, den Zivildienstschein gegen das übliche Entgelt abzugeben und damit auf seinen Anspruch einer Beamtenstelle zu verzichten. Enttäuscht, verbittert und gedemütigt durch die Zurückweisung des neuen Staates, auch in seinem Gerechtigkeitsempfinden getroffen, mußte er schließlich einem Offizier dankbar sein, der ihm eine Stelle im Büro der Carlshütte in Büdelsdorf bei Rendsburg vermittelte.

Die Degradierung ihres Mannes traf auch Frau D., zumal ihr nur allzu klar war, daß sie unschuldig schuldig daran war. Daß Frau D. als nichtarisch galt, hatte sich inzwischen herumgesprochen. Alte Freunde ihres Vaters hielten weiter zu ihr. Aber es gab auch Bekannte, die jetzt vor ihr auf der Straße ausspuckten. Wenn ihre Kinder am Gerhardsteich spielten, mußten sie sich von anderen Kindern anhören: "Macht, daß ihr wegkommt, ihr Judenkinder!"

Die älteste Tochter wurde nach dem Besuch der Grundschule nicht zum Gymnasium zugelassen, obwohl das Gesetz gegen die Überfüllung der deutschen Schulen und Hochschulen vom 25. April 1933 Kinder aus bestehenden Mischehen mit nicht mehr als zwei jüdischen Großeltern ausdrücklich ausgenommen hatte. Aber die Schule konnte sich auf weitere Gesetze und Erlasse des Reichsministers für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung stützen wie z.B. auf den Erlaß vom 4. Mai 1935, daß höhere und mittlere Schulen bei Platzmangel arische Schüler zu bevorzugen hatten, oder vom 2. Juli 1942, daß zwar die Zulassung von Mischlingen zweiten Grades an Schulen zulässig sei, aber nur, wenn die Raumverhältnisse es ohne Benachteiligung deutschblütiger Schüler gestatteten. [13]

Der BDM war beiden Mädchen verschlossen. Zwar blieben ihnen lebensgefährdende Maßnahmen erspart, aber auch sie litten unter ihrer Absonderung. Sie wurden wie alle jüdischen und nichtarischen Kinder erfaßt und gezählt. Mit den Ausbildungsbeschränkungen begann für sie die offizielle Ausgrenzung und Diskriminierung.

In einer Verfügung des Leiters der Par-


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teikanzlei vom 25. September 1942 [14] wurde in aller Deutlichkeit ausgesprochen, wie die NSDAP zu solchen Kindern stand. In der Verfügung ging es um Kinderbeihilfen, von denen Mischlinge aller Art ausgeschlossen waren, "denn Kinderbeihilfen sind zum Zwecke der erwünschten Geburtenvermehrung bestimmt." Auch Kindern, deren Vater an der Front gefallen war oder kämpfte, war diese Beihilfe nicht zu gewähren: "Diese Tatsache macht die Abkömmlinge, die Mischlinge sind, noch nicht zu erwünschten Kindern."

Mischlingskinder zweiten Grades waren in Deutschland nur geduldet. Der Rasseforscher Professor Dr. Groß sprach es ebenso unverbrämt 1939 in einem Aufsatz zu unerwünschten Heiraten von Mischlingen in der Zeitschrift Neues Volk aus: "Ihr Los ist das des Bastards, ohne Nachkommenschaft alt zu werden und kinderlos aus dem Leben zu scheiden." [15] Es verwundert kaum, daß die Töchter von Frau D. nach dem Krieg wenig Bereitschaft zeigten, über das Thema Juden und Drittes Reich zu sprechen. Auch sie hatten ihre Verwundungen erlitten.

Für den Vater von Frau D., mit der Familie seiner Tochter zusammenlebend, ergaben sich einschneidende berufliche Konsequenzen, die in keiner Weise gesetzlich begründet waren, aber - so Marlies Flesch-Thebesius, selbst Betroffene - viele Maßnahmen gegen Nichtarier oder jüdisch Versippte beruhten nicht auf gesetzlichen Grundlagen, sondern waren reine Willkür örtlicher Behörden, Parteiinstanzen usw. [16] Die Hauptlinie - ein "judenreines" Deutschland - war ja vorgegeben, da konnte vorauseilender Reinigungseifer auch gegenüber den Versippten nicht schaden. Der Vater mußte sein Büro schließen und bekam zunächst keine Anstellung. Erst während des Krieges erhielt er eine Stelle in einem Wehrmachtsbüro.

4. "Wenn Sie sich scheiden lassen, werden Sie befördert."

Kurz vor Kriegsbeginn wurde Herr D. eingezogen, nachdem er im Dezember 1939 noch zum Stabsfeldwebel befördert worden war. Auch sein Schwager, der Bruder von Frau D. und wie sie als Mischling ersten Grades eingestuft, wurde zunächst eingezogen. Ein Foto, datiert vom 30. Oktober 1939, zeigt ihn in der Uniform der Luftwaffe. Sein Schicksal soll hier nur gestreift werden. Fünf Monate später wurde er wie viele andere Mischlinge per Geheimerlaß des Oberkommandos der Wehrmacht, die damit einen persönlichen Wunsch Hitlers erfüllte [17], aus der Wehrmacht entfernt: "Nicht zur Verwendung." [18] Der Erlaß vom 8. April 1940 betraf nicht nur Mischlinge ersten Grades, sondern auch Ehemänner von Jüdinnen oder Mischlingen ersten Grades.

Obwohl zumindest die Vorgesetzten wußten, daß Herr D. zu dem entsprechenden Personenkreis gehörte, verblieb er in der Wehrmacht. Warum der Erlaß nicht auf ihn angewendet wurde, ist nicht bekannt. Die Trennung von den betroffenen Personen scheint nicht so einfach durchzuführen gewesen zu sein. Das lag vermutlich an militärischen Gegebenheiten ebenso, wie am kameradschaftlichen Ehrenkodex. Wenn der engere Kreis der Vorgesetzten nicht im Sinne einer Entlassung aktiv wurde, konnte es für den Betroffenen möglich


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[Abb. 5: Der Bruder von Frau D. als Wehrmachtsangehöriger, Okt. 1939]

werden, durchzuschlüpfen. Dafür spricht, daß im April 1940 und im Oktober 1942 der Geheimerlaß wiederholt werden mußte. [19] Und noch einmal, im November 1944, forderte die Reichskanzlei dazu auf, sämtliche u.a. in der Wehrmacht verbliebenen Mischlinge oder mit Mischlingen Verheiratete zu melden. [20]

Für sein Bleiben zahlte Herr D. allerdings einen hohen Preis. Der Stabsfeldwebel der Luftwaffe bzw. Stabswachtmeister der Kavallerie, zu der er versetzt wurde, mußte hinnehmen, daß es eine weitere Beförderung, zumal in den von ihm angestrebten Offiziersrang, für ihn nicht gab. Von seinen Vorgesetzten wurde mehr und mehr Druck auf ihn ausgeübt: "Lassen Sie sich scheiden, dann werden Sie sofort Oberleutnant." Die Scheidung hätte für Frau D. den Verlust des Schutzes bedeutet, den sie in der privilegierten Mischehe - noch - genoß.

Der ungeheure Druck, das Schwanken des Ehemannes zwischen soldatischer Karriere und Treue zu seiner Frau, die weitgehend isolierte Situation Frau D.s (nur ihr Vater und einige alte Freunde hielten zu ihr), das Gefühl der Schuld als Verhinderin des beruflichen Fortkommens ihres Mannes, das schreckliche Gefühl, eine Last zu sein - dies alles stürzte Frau D. in Verzweiflung. Sie sah keinen anderen Ausweg, als diese Last zu beseitigen. Ihr Vater fand sie und konnte sie retten. Nach einem Brief an seinen Schwiegersohn wurde nie wieder von Scheidung gesprochen; es wurde überhaupt nie wieder, auch nicht nach Kriegsende, zwischen dem Ehepaar D. über dieses absolute Tief ihrer gemeinsamen Existenz gesprochen.

Herr D. verbrachte die letzten Kriegsmonate in Italien bei einer Flakabteilung, wo er mit dem Kriegsverdienstkreuz 2. Klasse mit Schwertern und mit dem Verwundetenabzeichen in Silber "im Namen des Führers" ausgezeichnet wur-


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de. Als er nach Rendsburg zurückkehrte, traf ein an Körper und Seele verwundeter Mann auf eine verstörte Frau, die gerade noch davongekommen war.

Während Frau D. sich nach so langer Zeit nicht mehr genau erinnert, wann sie das Schreiben vom Arbeitsamt erhielt, das sie zum Arbeitseinsatz befahl, kann die Aussage des Rendsburger Polizisten Claus Voß, die er am 18. April 1946 machte, als verläßlich gelten: "Im Herbst 1944 sollten die Halbjuden [...] nach Theresienstadt abtransportiert werden. [21] Anlaß muß der Befehl Himmlers vom Herbst 1944 gewesen sein, alle Mischlinge ersten Grades zur Zwangsarbeit einzuteilen. [22] Dieser verkappte Deportationsbefehl wurde am 13. Januar 1945 durch das Reichssicherheitshauptamt präzisiert. Danach waren alle auch in privilegierten Mischehen lebenden arbeitsfähigen Staatsangehörigen zum geschlossenen Arbeitseinsatz nach Theresienstadt zu überstellen. [23]

Damit setzte sich die SS zuletzt gegenüber der Staatsbürokratie durch, die die Mischehen und Nichtarier der Endlösung entziehen wollte. [24] So hatte schon auf der Wannsee-Konferenz im Januar 1942 Heydrich die Deportation des größten Teils der Mischlinge ersten Grades und die Zwangssterilisation der übrigen gefordert.

Die Hinauszögerung der wesentlich verschärften Verfolgung der Mischlinge und Mischehen, besonders ihre Einbeziehung in die Endlösung, war vor allem auf gewisse Rücksichten zurückzuführen, die die Nationalsozialisten gegenüber den arischen Verwandten nehmen mußten, deren ungebrochener Einsatz für den Aufbau des Dritten Reiches und für die Kriegsführung gebraucht wurde. [25]

Aber ab Ende 1944, Anfang 1945 besaßen derlei Rücksichten keine Priorität mehr. So wurden in den ersten beiden Wintermonaten 1945, während die Todesmärsche nach Westen bereits begonnen hatten, noch mindestens 500 nichtarische Mischehepartner aus verschiedenen Teilen Deutschlands nach Theresienstadt verschleppt.

Als Frau D. den "Einsatzbefehl" erhielt, wurden Freunde ihres Vaters aktiv, darunter der leiter des Arbeitsamtes und vor allem der Rendsburger Polizist Claus Voß, der gegenüber der Gestapo behauptete: "Frau D. ist nicht auffindbar."Weder das Arbeitsamt noch der Landrat oder die Gestapo sahen offenbar einen Anlaß, diese Auskunft eines Polizisten anzuzweifeln oder nachzuprüfen.25

5. "Die Ehre eines Menschen bezahlt man nicht mit Geld."

Die Geschichte dieser Mischehe war mit Kriegsende nicht vorbei. Herr D. begann, seine Wiedergutmachung zu betreiben, d.h. die ihm zur NS-Zeit verweigerte Aufnahme in den Staatsdienst bei entsprechender Einstufung zu erlangen. Schon im Juni 1945 bewarb er sich beim Landesfinanzamt in Kiel. Die negative Antwort wies darauf hin, daß schon zu viele ehemalige Angehörige der Wehrmacht sich beworben haben, daß nur ein geringer Bruchteil von ihnen beschäftigt werden könne. Im übrigen habe er 1936 beim Ausscheiden aus der Wehrmacht eine finanzielle Entschädigung erhalten.

D. wiederholte umgehend sein Gesuch, in dem er nun noch einmal deut-


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[Abb. 6: Gesuch Walter D.s um Einstellung als Beamter]


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[Abb. 7: Wiedergutmachungsbescheid für Walter D. vom November 1953]


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lich machte, daß es ihm um eine Wiedergutmachung ging: "Vielmehr war mein Gesuch dahingehend formuliert, daß ich aufgrund der Nürnberger Gesetze - und zwar weil meine Ehefrau eine Halbjüdin ist - gemaßregelt worden bin. Diese Maßregelung erfolgte in erster Linie von seiten des Finanzamtes, wie ja auch aus den Unterlagen ersichtlich.... Ich habe damals die Entschädigung (für den Zivildienstschein) nicht freiwillig gewählt! Es unterliegt keinem Zweifel, daß ich zu diesem Schritt durch die damaligen Gesetze gezwungen wurde." Und er brauchte damals das Geld, als sich zeigte, daß er so schnell keine Anstellung bekommen würde. "Im übrigen ist meine Ansicht die: Die Ehre eines Menschen bezahlt man nicht mit Geld. Das kann höchstens zur Zeit der NSDAP so gewesen sein."

Die Suche nach einer Wiedergutmachung der verlorenen Ehre, so wie es D. als soldatischer Mann sah, sehen mußte, blieb erfolglos. Der Wiedergutmachungsbescheid des Bundesministers des Innern vom 3. November 1953 bestätigte ihm die bevorzugte Einstellung in der Besoldungsgruppe A 7, also in den mittleren Beamtendienst. Bis zur erfolgten Anstellung wurde ihm rückwirkend vom 1. April 1951 ein Ruhegehalt zugesprochen, "das ihm zustehen würde, wenn er in einer (dieser Einstufung) entsprechenden Weise angestellt worden und aus dem daraus erlangten Amte am 1. April 1951 in den Ruhestand getreten wäre."

Ausgangspunkt für diese Einstufung war die Annahme, daß D. bis zum 8. Mai 1945 die Stellung eines Verwaltungssekretärs erreicht hätte. Das Dienstalter wurde ab dem 1. November 1934 berechnet. Dazu kam eine einmalige Entschädigung in Höhe eines Jahresentgelts. Aber: "Der weitergehende Wiedergutmachungsantrag wird abgelehnt." Grundlage für den Bescheid war das Gesetz zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes vom 11. Mai 1951 und das Bundesergänzungsgesetz, das am 1. Oktober 1953 in Kraft trat und u.a. erstmals für Verfolgte in Schleswig-Holstein einen Entschädigungsanspruch für berufliche und wirtschaftliche Schäden vorsah. [26]

Als Maßstab für die pauschale Bemessung solcher Berufsschäden hatte man den Bundesbeamten mit den vier Besoldungsgruppen gewählt. Dabei ging man vom Einkommen des Geschädigten vor der Verfolgung und von der Dauer des Berufsschadens aus, der als beendet galt, "wenn der Verfolgte wiederum nachhaltig eine ausreichende Lebensgrundlage gefunden hatte." [27]

Nicht berücksichtigt wurde in dem Bescheid, daß D. ohne die Nürnberger Gesetze und den Arierparagraphen in der Wehrmacht vermutlich einen Offiziersrang erreicht hätte - so jedenfalls sah er es - und daß dies sich folglich in einer Höhereinstufung hätte niederschlagen müssen. Dies wäre eine Wiedergutmachung in D.s Sinne gewesen. 1955 wurden D. wesentliche Teile dieses Bescheides, vor allem die bevorzugte Anstellung als Beamter, entzogen, nachdem er ein ihm zugewiesenes Amt als Regierungssekretär beim Bundesgrenzschutz abgekehnt hatte. Die Familie wollte unter keinen Umständen Rendsburg verlassen. [28] In dem sich anschließenden Rechtsstreit über mehrere Jahre und Instanzen ging es D. im Kern um die Einklagung des Beamtenstatus.


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Seine Klage wurde von allen Instanzen abgewiesen, zuletzt vom Landessozialgericht Schleswig am 26. März 1958.

Inzwischen hatte D., nach einem erneuten kurzen Gastspiel bei der Carlshütte, eine Anstellung beim Rendsburger Arbeitsamt gefunden, in dem er zum Schluß als Abteilungsleiter arbeitete. Ganz glücklich war er im zivilen Verwaltungsdienst nicht, denn immer wieder bewarb er sich als Freiwilliger bei der Bundeswehr, wurde aber wegen der zu hohen Bewerberzahl nicht berücksichtigt.

Am 26. Januar 1961 unternahm D. noch einmal den Versuch, sein Entschädigungsverfahren prüfen zu lassen mit dem Ziel, doch noch die "erweiterte Wiedergutmachung", nämlich die Anstellung als Beamter der Gruppe A 9, zu erreichen. Nach zehn Monaten schlug ihm der Bundesinnenminister einen Vergleich vor, der nun den erwünschten Beamtenrang vorsah, allerdings in der Eingruppierung nach A 7. D. nahm den Vergleich zwar widerstrebend an, beantragte jedoch zugleich wiederum die Höhergruppierung, Diese wurde ihm schlielich am 28. März 1963 gewährt - da war er schon seit sieben Wochen tot

"Was sie mit Ihnen gemacht haben, ist noch nie dagewesen", sagte der Beamte im Pensionsamt zu Frau D. Da allerdings irrte er, denn die Entschädigungsgesetzgebung mit ihrer Pauschalisierung ist zahlreichen Einzelschicksalen nicht gerecht geworden, ganz abgesehen davon, daß sie ganze Gruppen (Juden, die ihren Wohnsitz während der Verfolgung nicht im Deutschen Reich hatten, Zwangssterilisierte, Roma und Sinti etc.) gar nicht oder nur teilweise berücksichtigte. [29]

6. "Dich haben sie ja aus der Wehrmacht rausgeworfen!"

Das Ehepaar lebte unauffällig, in das Leben der Stadt integriert. Die Töchter hatten nach Kriegsende auf das Gymnasium gewechselt und nach einer Ausbildung geheiratet. Herr D. war Mitglied einer Gilde und dort mit einem Amt betraut - Hinweis auf seinen in der kleinstädtischen Gesellschaft verankerten Status.

1963, bei einer Auseinandersetzung auf einer Gildeversammlung, mußte D. sich von einem Gildebruder anhören: "Halt Du man Deinen Mund, Dich haben sie ja aus der Wehrmacht rausgeworfen!" Tief getroffen, aber entschlossen, sich diese Verleumdung nicht gefallen zu lassen, ging D. zum Amtsgericht, um zu klagen. Man riet ihm dort, zunächst einmal gemeinsam zu einem Schiedsmann zu gehen. Der Schiedsspruch legte dem Beschuldigten auf, sich vor der versammelten Gilde bei Herrn D. zu entschuldigen. Acht Tage später war Herr D. tot. Den Herzinfarkt sah und sieht die Witwe sicher zu recht in direktem ursächlichen Zusammenhang mit dieser neuerlichen Ehrenkränkung, die diese nie ganz verheilte Wunde wieder aufriß.

Frau D. ist heute eine zierliche, elegante 89jährige Dame, eine gefaßte kontrollierte Erscheinung und eine loyale Witwe. Sie spricht über ihre Geschichte, aber nicht über den tragischen Kern ihrer Existenz, den man nur ahnen kann, den Beinah-Verrat ihres Mannes an ihr unter dem Druck der NS-Gesetze, die sie zur Feindin im eigenen Land stem-


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pelten, ihre Schuldgefühle ihrem Mann gegenüber, die auch nach Kriegsende untergründig gebohrt haben müssen, hing doch seine - aus seiner Sicht - unbefriedigende berufliche Laufbahn auch nach 1945 mit ihrer jüdischen Herkunft zusammen. Er war zweifellos ein Opfer der Rassenideologie des Dritten Reichs, das aber wohl über den Kampf für die eigene Rehabilitierung nicht mehr wahrnahm, daß die Frau an seiner Seite in einem viel existentiellerem Sinn zum Opfer geworden war und Opfer gebracht hatte.

7. Anmerkungen

1. Allgemein zur Verfolgung von Mischlingen: Jeremy Noakes, The development of Nazi policy towards the German-Jewish Mischlinge 1933 - 1945. In: Yearbook of the Leo Baeck Institue. 34. 1989, S. 291 - 354. - Eine Fallstudie zu einer Mischehe: Ursula Büttner, Die Not der Juden teilen. Christlich-jüdische Familien im Dritten Reich. Beispiel und Zeugnis des Schriftstellers Robert Brendel. Hamburg 1988. (Hamburger Beiträge zur Sozial-und Zeitgeschichte. 24).

2. Victor Klemperer, Ich will Zeugnis ablegen bis zum letzten. Tagebücher 1933 - 1945. 2 Bde. Berlin 1995.

3. Jochen Klepper, Unter dem Schatten Deiner Flügel. Aus den Tagebüchern der Jahre 1932 - 1942. Stuttgart 1956.

4. Cordelia Edvardson, Gebranntes Kind sucht das Feuer. München, Wien 1987.

5. Grundlage des Folgenden, wenn nicht anders angegeben, sind ein Interview mit Frau D. von 1994 und Kopien schriftlicher Belege aus dem Besitz von Frau D., alles im Archiv des Jüdischen Museums Rendsburg.

6. Vgl. auch Eva Hoffmann, Cäsar, Cäsar! Erinnerungsversuche in Rendsburg. Dokumentarfilm-Protokoll. Mainz 1990. (ZDF-Schriftenreihe. 39), S. 53ff.

7. Eberhard Jäckel u.a. (Hg.), Enzyklopädie des Holocaust. Die Verfolgung und Ermordung der europäischen Juden. 3 Bde. Berlin 1993, S. 956. - Büttner, S. 14.

8. Josef Walk (Hg.), Das Sonderrecht für die Juden im NS-Staat. Eine Sammlung der gesetzlichen Maßnahmen und Richtlinien - Inhalt und Bedeutung. Heidelberg, Karlsruhe 1981. (Motive - Texte - Materialien. 14), S. 348.

9. Bütttner, S. 17.

10. Walk, z.B. S. 45. Büttner, S. 16.

11. Büttner, S. 109.

12. Vgl. Büttner, S. 166.

13. Walk, S. 107 und 379.

14. Walk, S. 388.

15. Büttner, Anmerkung S. 307.

16. Marlies Flesch-Thebesius, Der ganz alltägliche Antisemitismus in Frankfurt. Ms. eines Vortrages 1996, S. 17.- Im Archiv des Jüdischen Museums Rendsburg.

17. Büttner, Anmerkung S. 307.

18. Walk, S. 319.

19. Walk, S. 320. - Vgl.auch die Autobiographie des als Mischling 1.Grades eingestuften zeitweiligen Wehrmachtssoldaten Helmut Krüger, Der halbe Stern. Berlin 1993, S. 77 und S. 67: "...keiner meiner Vorgesetzten kam (zunächst) offensichtlich auf den Gedanken, die Personalakten darauf zu überprüfen, wer unter die von dieser Verfügung Betroffenen fiel."

20. Flesch-Thebesius, S. 10.

21. Frau D. nennt in Hoffmann, S. 54 das Jahr 1943, im Interview mit der Autorin sagte sie "ganz zum Schluß". - Voß in LAS 761 Nr. 17861.

22. Noakes, S. 351.

23. Walk, S. 406. - Auf Schleswig-Holstein bezogen s. Gerhard Paul, Staatlicher Terror und gesellschaftliche Verrohung. Die Gestapo in Schleswig-Holstein. Hamburg 1996 (IZRG-Schriftenreihe. 1), Dok. 13, S. 328. - Vgl. auch Martin Gilbert, Endlösung. Die Vertreibung und Vernichtung der Juden. Ein Atlas. Reinbek 1982, S. 218.

24. Uwe Dietrich Adam, Judenpolitik im Dritten Reich. Königstein/Ts. 1979, S. 135 - 142.

25. Vgl. Jäckel, S. 956 und Büttner, S. 12. - Vgl. auch das Einlenken der Nationalsozialisten, als die geplante Deportation von Juden aus gemischten Familien im März 1943 in der Berliner Rosenstraße auf den massiven Protest der nichtjüdischen Angehörigen stieß.

26. Christian Pross, Wiedergutmachung. Der Kleinkrieg gegen die Opfer. Frankfurt/M. 1988, S. 82f.

27. Ludolf Herbst und Constantin Goschler (Hg.), Wiedergutmachung in der Bundesrepublik Deutschland. München 1989, S. 45.

28. Das Folgende nach LAS, a.a.O., und Akten im Jüdischen Museum Rendsburg.

29. Vgl. Pross, S. 83 und 102f. und zahlreiche Fallbeispiele.

Abbildungsnachweise:

Alle Abbildungen stammen aus dem Archiv des Jüdischen Museums, Rendsburg


Veröffentlicht in den Informationen zur Schleswig-Holsteinischen Zeitgeschichte (Kiel) Heft 31 (Juni 1997) S. 29-43.


Informationen zur Schleswig-Holsteinischen Zeitgeschichte Heft 31

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