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Altonaer Blutsonntag - gerichtliche Folgen von 1932 bis heute

Vor 65 Jahren, am 17. Juli 1932, ereignete sich in der damals noch zur preußischen Provinz Schleswig-Holstein gehörenden Stadt Altona eine gewalttätige politische Auseinandersetzung zwischen demonstrierenden Nationalsozialisten und der Bevölkerung der Altonaer Altstadt. Der Tag ging als "Altonaer Blutsonntag" in die Geschichte ein, insgesamt 18 Todesopfer waren zu beklagen. Der Physiker und Hobbyhistoriker Léon Schirmann legte bereits im Jahre 1994 den ersten Band seiner Untersuchung über den 17. Juli 1932 vor (vgl. Informationen zur Schleswig-Holsteinischen Zeitgeschichte, Heft 29). Darin behandelte er die unmittelbaren Umstände, die zum Altonaer Blutsonntag führten, und er rekonstruierte - soweit heute noch möglich - den Verlauf der Ereignisse.

Der hier nun vorgestellte zweite Band befaßt sich mit den juristischen Folgen des Blutsonntags. Diese reichen - unter Berücksichtigung der erst 1992 erfolgten Aufhebung der Todesurteile aus der NS-Zeit - fast bis heute.

In der Einleitung geht Léon Schirmann, der sich seit seiner Pensionierung mit "Fälschungsforschung" befaßt, neben einer kurzen Zusammenfassung der Ereignisse des Blutsonntags und der Würdigung der Quellenlage auf seine Motivation ein, sich für das Thema zu interessieren. Die Diskrepanz zwischen der bis in die achtziger Jahre weit verbreiteten Meinung, es habe sich bei den tödlichen Zusammenstößen um einen geplanten kommunistischen Überfall gehandelt, und der schon bei oberflächlicher Prüfung festzustellenden Widersprüchlichkeiten in den im Schleswiger Landesarchiv lagernden Justizakten war für Schirmann Anlaß, sich mit dem Altonaer Blutsonntag intensiver auseinanderzusetzen.

In den zwei folgenden Abschnitten behandelt Schirmann das erste Blutsonntagsverfahren, das hinsichtlich der Ermittlungstätigkeit mit Abstand am umfangreichsten war und mit vier Todesurteilen im Juni 1933 endete. Im Verlauf der Ermittlungen wurden erhebliche Manipulationen an Beweismitteln vorgenommen, die "Maßnahmen" setzten sich schließlich auch in der Auswahl der Zeugen fort. Juristische Grundlage waren Sondergerichte, die in der Weimarer und in der NS-Zeit eine nicht an rechtsstaatlichen Grundsätze orientierte Rechtsprechung ermöglichten. Der vorauseilende Gehorsam der Juristen ge-


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genüber den neuen Herren in der Anfangsphase der NS-Zeit verstärkte noch diese Wirkung.

Der erste der vier Angeklagten, der "Seemann und Berufsrevolutionär" August Lütgens, wurde aufgrund einer von Hand angefertigten Straßenskizze vom Gericht für schuldig befunden, einen organisierten Überfall auf die SA-Demonstration geplant zu haben. Die gesamte Beweisführung des Gerichts erscheint aus heutiger Sicht zweifelhaft, zumal Lütgens nicht unmittelbar am Blutsonntag, sondern mehr als einen Monat später festgenommen wurde. Die belastende Skizze wurde danach der Staatsanwaltschaft zugespielt. Wenn sie auch in Teilen wohl von Lütgens angefertigt worden war, hätte sie von diesem auch zur Rekonstruktion der Ereignisse erstellt worden sein können.

Dennoch möchte sich Schirmann nicht mit einer pauschalen Entwürdigung des "Beweismittels" begnügen, sondern versucht - trotz gegensätzlicher Wertungen verschiedener Graphologen - auf fast 20 Seiten eine detaillierte Darstellung der "amtlichen Fälschungen" durchzuführen. Leider bleibt seine Argumentation hier zum Teil wenig nachvollziehbar, weil er sich für die seiner Position entsprechenden Wertung der französischen Schriftsachverständigen entscheidet, ohne die gegenteilige Meinung anderer Gutachter zu erwägen. Léon Schirmann regt hier - ohne Not - die Zweifel des Lesers an seiner Argumentationskette an, zumal er eine scheinbare Kontinuität zwischen der Altonaer Justiz am Ende der Weimarer Republik und der Hamburger Staatsanwaltschaft von 1992 konstruiert, als diese das Urteil endlich aufheben lassen wollte.

Die Angeklagten Walter Möller und Karl Wolff wurden aufgrund falscher, gedungener Zeugenaussagen vom Gericht "überführt", die zwei SA-Männer Koch und Büddig erschossen zu haben. In diesem Zusammenhang steht die heute allgemein anerkannte "amtliche Fälschung" der Munition: Wurde an den Leichen noch tödliche Geschosse mit den Kalibern 6,35 mm (Koch) und 8 mm (Büddig) festgestellt, wandelte sich die Munition im Verlauf der Ermittlungen auf 7,65 mm; denn für dieses Kaliber hatte man eine Waffe beschlagnahmt. Der Angeklagte Bruno Tesch wurde schließlich ohne jeden Beweis wegen "Mittäterschaft" verurteilt. Auch hier wurden gedungene NS-Zeugen aufgeboten, die entlastenden Zeugen jedoch nicht gehört.

Eine Stärke in Schirmanns Darstellung liegt in der Beschreibung der Persönlichkeit der vier später zum Tode verurteilten Opfer der Justiz. Dadurch treten sie aus der anonymen Rolle als Opfer heraus, sie werden als Personen mit einer persönlichen Vergangenheit, mit Familie und mit Perspektiven für die Zukunft beschrieben.

Im dritten Abschnitt befaßt sich Schirmann mit den fünf weiteren Blutsonntagsprozessen, die in dem sich zunehmend etablierenden NS-Staat nahezu ununterbrochen bis 1937 fortgeführt wurden. Fast 100 Angeklagte hat es insgesamt gegeben, davon wurden neun freigesprochen und fünf Verfahren eingestellt. Es blieb bei den vier Todesurteilen, insgesamt wurden aber über 300 Jahre Zuchthausstrafe verhängt; die höchste Einzelstrafe lag bei 12 Jahren. Erpreßte Aussagen und Mißhandlungen gehörten in den Folgeverfahren zum normalen Erscheinungsbild.


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In den Anklagen ging es inhaltlich immer wieder um den Zwischenfall mit den getöteten SA-Männern Koch und Büddig. Dadurch verstrickte sich das Altonaer Sondergericht fast zwangsläufig in Widersprüche, weil es so viele Täter gar nicht gegeben haben konnte. Das Gericht lief dadurch in Gefahr, sich selbst zu bescheinigen, im ersten Verfahren Fehlurteile gesprochen zu haben, weil mehrfach neue Täter präsentiert wurden. Die Konstruktionen eines "kommunistischen Komplotts", eines organisierten Überfalls auf die demonstrierenden Nazis, wurden immer waghalsiger.

Im fünften Blutsonntagsverfahren kam die "Rote Marine" ins Spiel: Diese Gruppe politisch organisierter Seeleute hatte (eventuell) Schüsse auf den NS-Demonstrationszug abgegeben. Allerdings war die Annahme, sie sei für den Tod des aus nächster Nähe getroffenen SA-Mannes Koch verantwortlich, sicher falsch. Dennoch wurden die Männer der "Roten Marine" teilweise zu hohen Zuchthausstrafen verurteilt.

Schirmann begibt sich hier erneut auf sehr dünnes Eis, weil er sich im Interesse seines "Unschuldbeweises" der vier 1933 zum Tode Verurteilten wünscht, daß andere (die Seeleute) für den Tod der SA-Männer verantwortlich waren. Schirmanns Haltung wird in der ablehnenden Bewertung einer Stellungnahme der Hamburger Forschungsstelle für die Geschichte des Nationalsozialismus deutlich. Hatte man noch in den 80er Jahren kategorisch die Geschichte von den kommunistischen Dachschützen verbreitet, ist die Forschungsstelle heute vorsichtiger, "... denn man könne nicht mit letzter Sicherheit wissen, ob überhaupt einzelne Kommunisten geschossen hätten." Schirmanns "eindeutige" Beweise für "kommunistische Schützen" entpuppen sich dann auch in den Fußnoten mit Formulierungen wie "... allem Anschein nach ..." als wenig gesichert.

Im vierten und fünften Abschnitt stellt Schirmann die erfolglosen Bemühungen in der Nachkriegszeit bis 1990 dar, die Urteile in den Blutsonntagsverfahren aufheben zu lassen. Die bundesdeutsche Justiz tat sich wie in vielen anderen Fällen auch bei den Blutsonntagsurteilen sehr schwer, einmal getroffene gerichtliche Entscheidungen zu revidieren. Als besonderes Problem erwies sich die Tatsache, daß der Altonaer Blutsonntag noch in die Zeit der Weimarer Republik fiel; denn dadurch war für die bundesdeutsche Justiz eine direkte Aufhebung der Unrechtsurteile nicht möglich. Erst nachdem die rechtlichen Grundlagen geschaffen worden waren und sich eine breite Öffentlichkeit für die Geschichte dieses besonderen Ereignisses interessierte, gelang nach 60 Jahren die Aufhebung der Todesurteile gegen die vier hingerichteten Opfer der frühen NS-Justiz.

Im Anhang finden sich noch die Literaturliste, drei kurze Exkurse und Quellentexte sowie 765 (!) Anmerkungen.

Die zwei Veröffentlichungen Schirmanns zum Altonaer Blutsonntag stellen zweifellos einen Erkenntnisgewinn für die regionale NS-Forschung dar. Beide Bände zeichnen sich durch den Nachweis einer Vielzahl glaubwürdiger Quellen aus und sind ein Beitrag für die Erforschung der Lebensumstände zwischen den Weltkriegen in der heute durch Kriegseinwirkung und Stadtsanierungsmaßnahmen bis zur Unkenntlichkeit zerstörten Altonaer Altstadt.

Die Kritik am ersten Band, die sinn-


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gemäß auch für den zweiten Band gilt, soll hier nicht wiederholt werden. Es wäre aber für den zweiten noch deutlicher als für den ersten Band gut gewesen, wenn eine Überarbeitung mit kompetenten Kollegen erfolgt wäre. Nicht nur die noch verzeihlichen Sprach- und Ausdrucksschwächen, sondern vor allem die Passagen, in denen der Autor immer wieder seine eigene Forschungsaktivität ins Zentrum des Textes stellt, hätten dann vielleicht etwas gefälliger gewirkt. Auch hinsichtlich der systematischen Präsentation der Einzelaspekte wäre es gut gewesen, das Gesamtwerk zu überarbeiten; denn es gelingt Schirmann nur ansatzweise, die Fülle der dargebotenen Informationen zu strukturieren.

Schirmanns Verdienst ist es, Anfang der 90er Jahre die Aufhebung der Todesurteile angetrieben zu haben. Die öffentliche Bewegung hinsichtlich der Wiederaufnahme der Verfahren und die nachträgliche Würdigung der vier Opfer durch Namensnennungen (August-Lütgens-Park, Walter-Möller-Park, Bruno-Tesch-Gesamtschule, Karl-Wolff-Straße) fand aber schon vorher, überwiegend bereits in den 80er Jahren, statt. Auch hier wäre es angemessen gewesen, wenn Schirmann seinen eigenen Beitrag in Kooperation mit anderen interessierten Personen und Fachleuten abgeglichen hätte.

Eine derartige Zusammenarbeit hätte zudem die von Schirmann beklagten ständigen "Schwierigkeiten mit Instituten, Medien und Verlagen" möglicherweise abgeschwächt. Die Schwierigkeiten führten nach Schirmann zur zweijährigen Verzögerung im Erscheinen des ersten Bandes; auch der zweite Band ist über den Buchhandel zur Zeit offenbar nicht zu beziehen.

Die weitere Forschung zum Altonaer Blutsonntag sollte den Blick stärker auf die Bereiche lenken, die durch die Konzentration auf die Tötung der SA-Leute Koch und Büddig etwas ins Abseits geraten sind. Weitere unbeteiligte 16 Todesopfer waren wahrscheinlich deshalb zu beklagen, weil der Polizeieinsatz außer Kontrolle geraten war. Insoweit bleibt der Altonaer Blutsonntag ein Rätsel, weil die auf die erste tödliche Auseinandersetzung folgenden Zusammenstöße auch heute noch nicht lückenlos aufgeklärt sind.

Carsten Schröder

Léon Schirmann: Justizmanipulationen, Der Altonaer Blutsonntag und die Altonaer bzw. Hamburger Justiz, 1932 - 1994, Berlin: Verlag Typografika Mitte 1995. 280 S.


Veröffentlicht in den Informationen zur Schleswig-Holsteinischen Zeitgeschichte (Kiel) Heft 31 (Juni 1997) S. 89-92.


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