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Robert Patett

Die Unterwerfung des allgemeinbildenden Schulwesens in Schleswig-Holstein unter die nationalsozialistische Herrschaft in der Anfangsphase 1933

1. Einleitung

Die Unterwerfung der Schule unter die Herrschaft der neuen nationalsozialistischen Machthaber geschah sehr früh, bereits 1933, bevor noch neue Richtlinien mit einheitlichen Reichslehrplänen erstellt wurden und erscheinen konnten; diese folgten erst in den Jahren 1937 bis 1939. Diese ersten ad-hoc-Maßnahmen fanden einmal auf der mehr emotionalen Ebene statt und versuchten, Lehrer und Schüler dem nationalsozialistischen Herrschaftsanspruch unterzuordnen. Zum anderen wurden die bestehenden Fächer den Grundsätzen der neuen Ideologie angepaßt, die als Unterrichtsprinzipien die bisherigen Gegenstände einer Neuinterpretation unterzogen.

Bei der Beschreibung der oben genannten Maßnahmen wird unterstellt, daß in Schleswig-Holstein nicht wesentlich anders verfahren wurde als in den übrigen Ländern des Reiches, in einem zentralistisch regierten Staat auch gar nicht anders möglich. Es wird aber versucht, soweit die Quellenlage es zuläßt, unterstützende Beispiele aus der Region heranzuziehen.

Als Quelle dienen auf der überregionalen, der Reichsebene Gesetze, Erlasse und Richtlinien, veröffentlicht im Zentralblatt für die gesamte Unterrichtsverwaltung in Preußen (ZBL, hrg. vom Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung), das bis Ende 1934 erschien. Ab 1. Januar 1935 wurde es, der Beseitigung selbständiger Länderregierungen entsprechend, durch das Amtsblatt des Reichsministeriums für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung ersetzt und trug ab 1. August 1939 bis einschließlich 1944 den Titel Deutsche Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung. [1] Für die regionale schleswig-holsteinische Ebene werden folgende Quellen herangezogen:

1. Einzelne Schulchroniken für den Bereich der Volksschule, soweit die Aufzeichnungen für die Jahre 1933-1945 vorhanden sind und nicht vernichtet wurden.

2. Einzelne Jahresberichte der Direktoren der höheren Schulen Schleswig-Holsteins, vorwiegend in einzelnen gymnasialen Festschriften, wie sie zahlreich nach dem Kriege erschienen, auszugsweise abgedruckt.

3. Die Tagespresse in Gestalt der Itzehoer Tageszeitung Nordischer Kurier. [2]

Das Landesarchiv Schleswig-Holstein (LAS) bot nur in geringem Maße brauchbares Quellenmaterial, so einige wenige Schulchroniken.


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2. Die Formierung des äußeren und inneren Schulbetriebs

Unter dieser "Formierung des äußeren und inneren Schulbetriebs" [3] sind Maßnahmen zu verstehen, die auf der mehr emotionalen Ebene durch Rituale und bestimmte Veranstaltungen für eine Verinnerlichung des nationalsozialistischen Gedankenguts sorgen und gleichzeitig Lehrer und Schüler zur Unterwerfung unter die neue Ideologie zwingen sollten.

So verkündeten Direktoren und Rektoren nach den Sommerferien des Jahres 1933 ihren Kollegien die Einführung des "deutschen Grußes". Durch Ministerialerlaß vom 22. Juli 1933 wurde er allen "Beamten, Angestellten und Arbeitern von Behörden" zur Pflicht gemacht und erstreckte "sich auch auf die Lehrer und den Grußverkehr in den Schulen" (Zentralblatt 1933, S. 203). In einer besonderen Ausführungsbestimmung für die Schulen heißt es: "Der Lehrer tritt zu Beginn jeder Unterrichtsstunde vor die stehende Klasse, grüßt als erster durch Erheben des rechten Armes und die Worte 'Heil Hitler'; die Klasse erwidert den Gruß durch Erheben des rechten Armes und die Worte 'Heil Hitler'. Der Lehrer beendet die Schulstunde, nachdem sich die Schüler erhoben haben, durch Erheben des rechten Armes und die Worte 'Heil Hitler; die Schüler antworten in gleicher Weise." [4]

Die äußere Unterwerfung unter den neuen Herrschaftsanspruch wurde durch das geforderte Ritual des Hitlergrußes besonders deutlich. Der pseudoreligiöse Anspruch der Grußformulierung wies von vornherein jede Kritik am Regime als eine feindselige Handlung aus. Die anfängliche Komik der neuen Grußpflicht wich bald einer Gewohnheit, die über die persönliche Unterwerfung nicht mehr nachdachte und sie so in das eigene Denken und Fühlen übernahm. Das erging Lehrern und Schülern genauso wie der übrigen Bevölkerung, auch wenn hier und da "lässig" gegrüßt wurde und Lehrer dies beklagten.

Ein weiteres Ritual stellten die Flaggenparaden dar, die jeweils am ersten Schultag nach und am letzten Tag vor den Ferien durchzuführen waren. Meistens traten die Klassen auf dem Schulhof an, "bildeten ein Karree und sangen die erste Strophe des Deutschlandliedes und des Horst-Wessel-Liedes, während die Hakenkreuzfahne gehißt bzw. niedergeholt wurde." [5] Die Verankerung des Hakenkreuzsymbols in das Bewußtsein der Lehrer- und Schülerschaft war der tiefere Beweggrund solcher Veranstaltungen, denen nicht nur pflichtgemäß nachgekommen wurde. Die Schulchronik der Volksschule Remmels/Krs. Rendsburg spricht davon, daß "die neue Flaggenordnung" im allgemeinen "freudig begrüßt" wurde. "Die alten schwarzrotgoldenen Fahnen" seien "unter Feierlichkeiten öffentlich verbrannt" worden. "Die hiesige Schulfahne soll den noch zu erwartenden Vorschriften entsprechend umgeändert werden." [6]

Das Aufstellen von Hitlerbildern in den Klassenzimmern diente ebenfalls dazu, durch dauernde Präsenz die Erinnerung an die neuen Machthaber wachzuhalten. 1934 verschwanden alle Hindenburgbilder aus den Schulen, nachdem Hitler auch das Amt des Reichspräsidenten mit dem neuen Titel "Füh-


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rer und Reichskanzler" übernommen hatte. Manche Schulen hängten sogar neben die "Führer"bilder gerahmte "Wandsprüche der NSDAP", damit "die Kinder Tag für Tag mit der nationalsozialistischen Idee in Berührung kommen" [7], ein Verhalten, das nicht ausdrücklich angeordnet worden war, aber ein desto bezeichnenderes Licht auf Gemeinde und Schulleitung in ihrer Affinität zum Nationalsozialismus wirft.

Das wichtigste Mittel einer NS-Gesinnungsbildung aber stellten die nationalsozialistischen Feiern und Gedenkstunden dar, die sich auch auf Traditionen unterschiedlicher Art und Herkunft bezogen, aber dann im nazistischen Sinne überformt wurden: "Tag von Potsdam, Hitlers Geburtstag, Heldengedenktag, 1. Mai, Muttertag, 9. November und – unregelmäßig – Gedenkstunden für Ludwig Uhland, Joh. Gottlieb Fichte, König Heinrich I., Houston Stewart Chamberlain, Walter Flex etc." [8]

Über die vorzunehmende Organisation solcher Feiern informiert eingehend der Erlaß des "Reichs- und preußischen Ministers für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung", den der Nordische Kurier in seiner Ausgabe vom 16. Januar 1936 zitiert. Es geht um die Schulfeiern zur Erinnerung an den "Tag der Machtübernahme durch den Führer und Reichskanzler" am 30. Januar 1933. Ein "Mitglied des Lehrkörpers" habe auf "die überragende Bedeutung" dieses Tages hinzuweisen und der Schulleiter für eine "würdige Ausgestaltung der Feier" zu sorgen. Mitglieder der Hitlerjugend hätten "bei der Umrahmung und Programmgestaltung der Feier (Lieder, Sprechchöre usw.) mitzuwirken." Betont werden müßten bei der Ansprache "die großen innen- und außenpolitischen Erfolge, die seit dem 30. Januar 1933 zu verzeichnen sind."

Über die in Itzehoe durchgeführten Schulfeiern berichtet der Nordische Kurier in seiner Ausgabe vom 30. Januar 1936. Dabei wird die genaue Befolgung der ministeriellen Anordnung deutlich. Der Zeitungsbericht spricht von der Mitwirkung des "Jungvolks" durch "Sprechchöre, Lieder und Märsche", von der Versammlung der Schüler in Aulen und Turnhallen und dem "Gemeinschaftsempfang" der Rundfunkübertragung der Ansprache "des Ministers Dr. Goebbels an die Schulkinder." Nach der Rede habe "der jeweilige Schulleiter" gesprochen und dann die Feier "mit dem Gesang der beiden Nationallieder geschlossen."

Der mehr an das Gefühl als an den Verstand appellierende Ablauf solcher Feiern (Gesang, Sprechchor, manchmal Fahneneinmarsch, Ansprache) sollte für eine Verinnerlichung des nationalsozialistischen Gedankengutes bei den Schülern, vor allem durch das Gemeinschaftserlebnis sorgen und andererseits durch ein aggressives Vokabular auf jede eventuelle Kritik am neuen System abschreckend wirken.

Bei den jährlich sich wiederholenden Feiern und Gedenktagen wurde nur auf den jeweils ersten im Amtsblatt veröffentlichen Erlaß Bezug genommen und auf den damaligen Ablauf verwiesen. So heißt es im Beitrag des Nordischen Kuriers vom 9. April 1937, den Erlaß des Reichserziehungsministers über "die Schulfeiern zum Geburtstag des Führers" betreffend, "daß die gleichen Vorschriften in Kraft gesetzt" seien, "die für das Vorjahr bestanden. Wo öffentliche Feiern stattfinden, ordnen sich


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Lehrer und Schüler ein, wo keine allgemeinen Feiern vorgesehen sind, gedenkt die Schule in würdiger Form des Geburtstages."

Warum auf die ausführliche Zitierung des ersten Erlasses von Seiten des Ministeriums verzichtet wird, ist nicht recht einsehbar. Vielleicht glaubte die Regierung, ein sparsamer Hinweis bewirke mehr, oder der Ablauf verstehe sich von selbst, oder aber eine rein bürokratische Vorgehensweise hat zu solch einer Vereinfachung geführt.

Außer den allgemeinen Schulfeiern zu genau festgelegten Terminen gab es noch spezielle Anlässe, die nationalsozialistische Weltanschauung in das Bewußtsein der Schülerschaft zu heben, so u.a bei Sportveranstaltungen, Sonnenwendfeiern und Gedenkstunden für bestimmte nationalpolitisch wichtige deutsche Staatsmänner, Herrscher oder Schriftsteller. In einem Beitrag des Nordischen Kuriers vom 27. Juni 1933 wird über eine Sonnenwendfeier des Dorfes Oelixdorf bei Itzehoe berichtet, veranstaltet von der "NS-Frauenschaft, zusammen mit der SA und der Hitlerjugend" und unter Mitwirkung von Schülern der dortigen Volksschule.

Das Lehrerehepaar ist führend an der Programmgestaltung beteiligt, teils durch die Ansprache, teils durch "gut einstudierte Volkstänze". Der pseudoreligiöse Charakter dieser Feier, die der Praktizierung von Germanenkult und Blut-und-Boden-Mythos dient, kommt darin zum Ausdruck, daß in der Ansprache "auf die Bedeutung der Sonnenwendfeiern bei den alten Germanen" hingewiesen wird, Hitlerjungen "Feuersprüche" rezitieren, ein "Eichenkranz den Flammen" übergeben und der "Rütlischwur" gesprochen wird, sowie in entsprechenden gemeinsam gesungenen Liedern ("Flamme empor", die beiden Nationalhymnen).

In einem Artikel vom 25. Juni 1934 wird über "die Wettkämpfe zum Deutschen Jugendfest" der Itzehoer Schulen berichtet. Am Ende des Sporttages weist der Leiter der Veranstaltung, ein Lehrer, in seiner Schlußrede auf "die Bedeutung der sportlichen Erziehung zur Wehrhaftigkeit" hin. "Durch den Führer" sei die vergangene Zeit überwunden, "in der die Begriffe Ehre, Treue und Vaterland ein Lächeln ausgelöst hätten". Der Redner schließt seine Ansprache mit dem Ruf "Nur Deutschland, alles für Deutschland" und dem "dreifachen Sieg-Heil". Die Instrumentalisierung dieser Sportkämpfe für Zwecke der nationalsozialistischen Weltanschauung wird in diesen Worten überaus deutlich.

Eine wichtige Funktion bei der Formierung des Schulbetriebs im nationalsozialistischen Sinne bildeten die neuen Medien Rundfunk und Film. In zahlreichen Schulchroniken wird bereits für das Jahr 1933 über einen geschlossenen Besuch von Filmvorführungen und einen gemeinsamen Rundfunkempfang berichtet. Auch sie stellten das Gemeinschaftserlebnis in den Vordergrund, weniger einen Zuwachs an Wissen und Erkenntnissen. So heißt es im Jahresbericht des Schuljahres 1933/34 einer Kieler Oberschule:

"Des öfteren konnten wir große nationale Feiern in Berlin und anderen Orten im Rundfunk miterleben, den Führer sprechen hören und begeistert miteinstimmen in das Deutschland- und Horst-Wessel-Lied." [9]

Die Vorführung sog. "staatspolitischer Filme "diente ebenfalls der politi-


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schen Indoktrination. Überliefert sind folgende Titel: SA-Mann Brandt, Der Choral von Leuthen, Jugend der Welt, Sport und Soldaten, Tannenberg, Olympia, Sudetenland kehrt heim, Abbessinien, Wer will unter die Soldaten? [10]

Verherrlichung nationalsozialistischer Ideale und Förderung einer inneren Kriegsbereitschaft waren die Ziele der überwiegend emotional gestalteten Filmhandlungen, die wie der gemeinsame Rundfunkempfang als Mittel einer nationalsozialistischen Gesinnungsbildung eingesetzt wurden. Bis in die letzte Dorfschule konnten die neuen Medien ihre Botschaft bringen und z.B. "die Stimmung von Fackelzügen und Aufmärschen in der Hauptstadt Berlin auf die dörfliche Jugend übertragen." [11]

Die Schulen nahmen mit mehr oder weniger großem Engagement an den verordneten Feiern teil, entsprechend dem Engagement ihrer Lehrer. So notiert der Schulleiter der Volksschule Engelbrechtsche Wildnis/Krs. Steinburg in der Schulchronik für das Jahr 1934 lediglich: "Die Schule nahm an allen nationalsozialistischen Feiern teil" und signalisiert damit die pflichtgemäße Erfüllung der Erlasse. Sein Nachfolger dagegen formuliert für 1939: "Die Kinder folgten mit Begeisterung dem politischen Geschehen, das der Rundfunk vermittelte. Sie gelobten Dankbarkeit und Treue dem Führer, der Deutschland so groß und stark gemacht hat." [12] Der Gegensatz beider Eintragungen liegt auf der Hand.

3. Erste staatliche Einflußnahme auf die Unterrichtsarbeit

Der zweite Bereich der schulischen Einflußnahme in der Anfangsphase der nationalsozialistischen Machtergreifung betraf die Unterrichtsinhalte. Diese wurden – wie oben bereits ausgeführt – den Grundsätzen der neuen Ideologie angepaßt und als Unterrichtsprinzipien den bisherigen Gegenständen übergestülpt. Vor allem durch Erlasse zur "Vererbungs- und Rassenlehre", zum Geschichtsunterricht und zur "Leibeserziehung" versuchten die jetzigen Machthaber, die bisherigen Unterrichtsstoffe einer neuen Betrachtungsweise anzupassen und den ideologischen Vorgaben auf der Grundlage sozialdarwinistischer Vorstellungen zum Durchbruch zu verhelfen. Im folgenden werden diese drei Bereiche in ihren inhaltlichen Anliegen näher vorgestellt.

3.1. Vererbungslehre und Rassenkunde

Für die Vererbungslehre und Rassenkunde war der preußische Erlaß vom 13. September 1933 (ZBL 1933, S. 244) richtungweisend. Damit wurden zum 1. Oktober jenes Jahres "Vererbungslehre, Rassenkunde, Rassenhygiene, Familienkunde und Bevölkerungspolitik für die Abschlußklassen sämtlicher Schulen" verbindlich eingeführt und zum Prüfungsgegenstand in den Abschlußprüfungen erklärt. 1934 wurde erneut auf diesen Erlaß verwiesen, "da eine endgültige Regelung der Lehraufgaben bisher noch nicht erfolgt ist." (ZBL 1934, S. 98)

Im Januar 1935 wurde dann gleichzeitig mit einem ausführlichen Grundsatzerlaß der erste Erlaß von 1933 auf


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das gesamte Reichsgebiet ausgedehnt. Das bisherige preußische Zentralblatt wurde nun, wie oben bereits erwähnt, entsprechend der Beseitigung selbständiger Länderregierungen ersetzt durch das Amtsblatt des Reichs- und Preußischen Ministers für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung vom 15. Januar 1935; es enthielt detailliert ideologisch bestimmte Ziele für die Bereiche Vererbungslehre, Familienkunde, Rassenpflege, Bevölkerungspolitik und Rassenkunde. Außer der Biologie wurden auch die Fächer Geschichte, Deutsch, Kunstunterricht und Singen ausdrücklich erwähnt und der nationalsozialistischen Weltanschauung dienstbar gemacht.

In allgemeiner gehaltenen Passagen des Erlasses werden immer wieder Formulierungen eingestreut, die das Ziel einer mitleidlosen, inhumanen rassistischen Erziehung deutlich werden lassen. So wird z.B. "Die Bedeutung der Auslese für die Bekämpfung der rassischen Volksentartung" in Verbindung mit dem "Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses" erwähnt. Die "nordische Rasse" müsse "gegenüber dem Judentum herausgestellt" und gleichzeitig "das Judentum als das Trennende" gewertet werden. Eine "rassische Geschichtsbetrachtung habe sich gegen die "liberale Fortschrittsidee" zu stellen und die "Ablehnung der sogenannten Demokratie oder anderer Gleichheitsbestrebungen" zugunsten des "Führergedankens" herauszuarbeiten. Die "nationalsozialistische Erneuerung unserer Tage" sei "der erste große und vielleicht auch letztmögliche Versuch, die nordrassiche Kultur Europas vor dem Verderb durch Fremdttum zu bewahren". Alle Fächer hätten sich "der Gestaltung germanisch-deutschen Wesens einzuordnen" und die "Grundlagen der völkischen Weltanschauung" zu legen.

3.2. Richtlinien für die Geschichtslehrbücher

Der zweite inhaltliche Bereich, auf den die Nationalsozialisten schon früh Einfluß zu nehmen versuchten, war der Geschichtsunterricht. Die Bevorzugung dieses Faches war sicherlich kein Zufall, sondern hatte ihren Grund in der Rassen- und Herrschaftsideologie des Dritten Reiches, die sich im Unterrichtsfach Geschichte als zentralem Gesinnungsfach neben Biologie und Erdkunde besonders gut vermitteln ließ.

Bereits 1933 setzte die preußische Regierung "Richtlinien für die Geschichtslehrbücher" (ZBL 1933, S. 197ff.) in Kraft, die nach der Vereinigung des preußischen mit dem Reichserziehungsministerium am 1. Januar 1935 für das gesamte Deutsche Reich galten.

Sie stellten genau wie der "Rassenkunde"-Erlaß eine propagandistisch aufgebauschte Maßnahme der Anfangsphase dar, nicht etwa die planvolle Verwirklichung eines weltanschaulichen Programms, da die Erarbeitung reichseinheitlicher Pläne ein langwieriger und schwieriger Prozeß war und erst ab 1937 realisiert wurde. Bisherige Lehrpläne und Schulbücher blieben weiterhin gültig, erfuhren aber jetzt bestimmte Auslassungen oder Betonungen.

Dies trifft auch auf den erwähnten Erlaß über die Geschichtslehrbücher zu. Diese hätten die "Bedeutung der Rasse" gebührend zu berücksichtigen sowie


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den "völkischen Gedanken" herauszustellen. Die politische habe gegenüber der kulturellen Geschichte unbedingten Vorrang und müsse zur "heldischen Weltanschauung" führen, die wiederum an großen Führerpersönlichkeiten aufzuzeigen sei. Im einzelnen geht der Erlaß dann auf die "Geschichte Europas" ein, die als das Werk "nordrassischer Völker" anzusehen sei.

Bei der Betrachtung der Geschichte der Griechen und Römer, Nordafrikas oder Vorderasiens habe im Vordergrund die Anschauung zu stehen, daß die Herrenschicht dieser Gebiete der nordischen Rasse angehörte und erst die "hemmungslose Vermischung der Rassen" das "Schicksal der nordischen Rasse" besiegelt habe. Die "germanische Völkerwanderung" führte dann dem "entarteten römischen Weltreich frisches nordisches Blut" zu.

Bei der Betrachtung der ostelbischen Gebiete, die "bis über die Weichsel hinaus einst germanischer Völkerboden waren", sei jedoch die Tatsache nicht außer acht zu lassen, daß "in keinem einzigen Lande Europas" die "Gründung völkischer Staaten gelang". Erst die neuere Geschichte zeige diesen Ansatz in der "Entwicklung des deutschen Nationalbewußtseins".

Die letzten beiden Jahrzehnte "unserer eigenen Zeit" hätten das "Hauptstück der Geschichtsbetrachtung zu bilden". Der Weltkrieg als "heldenhaftes Ringen des deutschen Volkes gegen eine Welt von Feinden", das "entwürdigende Versailler Diktat" sowie der nachfolgende "Zusammenbruch der liberal-marxistischen Weltanschauung" seien ebenso zu behandeln wie "der Durchbruch des nationalsozialistischen Freiheitsgedankens" und die "Wiederherstellung der deutschen Volksgemeinschaft am Tag von Potsdam".

Soweit die Ausführungen des Erlasses zu den Geschichtslehrbüchern. Bereits diese frühen Äußerungen lassen die grundsätzliche Einstellung der nationalsozialistischen Erziehungspolitik zum Geschichtsunterricht erkennen. Aufstieg und Untergang großer Machtgebilde erhalten nur insofern eine Berechtigung, als sie zur Exemplifizierung rassenideologischer Begründungen herhalten müssen. Ansonsten ist in der Schule zu vermittelnde Geschichte auf deutsche Geschichte reduziert, an deren Ende der Staat Hitlers steht als Erfüllung der Sehnsüchte aller Deutschen in einem großgermanischen Reich.

3.3. Erziehung zur "Wehrhaftigkeit" im Sportunterricht

Der dritte große Bereich, in dem die ideologische Ausrichtung der Unterrichtsfächer schon frühzeitig vor aller Lehrplanrevision einsetzte, war das Fach Sport. Die nationalsozialistischen Vorstellungen über die Leibeserziehung basierten auf den Äußerungen Hitlers in Mein Kampf. Hauptziel sei "das Heranzüchten kerngesunder Körper", bei den Jungen im Hinblick auf Wehrhaftigkeit, bei den Mädchen auf Mutterschaft. Durch Mutübungen, Kraft- und Kampfsportarten sollten die Jungen körperlich und charakterlich auf den Wehrdienst vorbereitet werden. Bereits 1933 setzten die Versuche in den einzelnen Ländern ein, Wehrerziehung in die Schule zu integrieren. Die Provinzialschulkollegien in Preußen verfügten in Erlassen, die allerdings nicht im Zentralblatt für


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die gesamte Unterrichtsverwaltung in Preußen veröffentlicht wurden, die Hereinnahme von "Wehrturnen" in den Sportunterricht. Einen genaueren Einblick gewähren die vom 4. April 1933 datierenden "Richtlinien für die Erziehung zur Wehrhaftigkeit" des "Ministeriums der Kirchen und Schulen" des Landes Oldenburg, dem auch der Landesteil Lübeck angehörte. [13]

Nach einleitenden Vorbemerkungen, die Inhalt und Aufgaben näher umreißen, folgen detaillierte "Lehraufgaben" für die verschiedenen Altersstufen, aufgegliedert nach "Ordnungsübungen, Übungen zur Förderung der Ausdauer, Härtungs- und Gewandtheitsübungen, Wurfübungen, Schießen sowie Übungen im Gelände." Die Ordnungsübungen reichen vom "Antreten in Linie zu einem Glied" bis zu "Schwenkungen aus dem Halten" und "in der Bewegung", von "Wendungen im Marsch" bis zu "Übungen in der geöffneten Linie und Reihe".

Die Ausdauer solle durch "straffe Turnmärsche" mit Leistungssteigerung nach Altersstufen, "namentlich im Winter", gefördert werden. Kampfspiele und Hindernisübungen sowie das Überwinden einer "Kletterwand" gehörten zu den "Härtungs- und Gewandtheitsübungen", verbunden mit Boxen und Fechten. Das "Werfen mit der Wurfkeule" als "Weit- und Zielwurf" habe zu den "lehrplanmäßigen Übungen des Ball- und Speerwerfens" zu treten.

In "Verbindung mit der Wehrmacht, den Wehrverbänden sowie mit den Schieß- und Schützenvereinen" sollten "die Schüler der Klassen OIII bis OI" das Kleinkaliberschießen erlernen, "die Schüler der Prima" nach Möglichkeit "auch das Schießen mit dem Infanteriegewehr". Der Geländesport umfasse auf der Unter- und Mittelstufe "fröhliche Tummel- und Jagdspiele" mit Erlernen der "Fertigkeiten im Beobachten und Spähen, Schleichen und Verstecken" sowie schließlich "Geländebeschreibung und -erkundung und Kartenlesen". In der Oberstufe stehe die "Einzelausbildung" im Vordergrund. Folgende Übungsgebiete kämen dafür in Frage: "Tarnung, Geländebenutzung und Spähtruppenausbildung, theoretische Übungen am Sandkasten, Zeltbau, Führerausbildung".

Die Instrumentalisierung des Sportunterrichts für Zwecke der vormilitärischen Ausbildung liegt offen zutage. Sie zeigt auch den schon früh feststehenden Entschluß der nationalsozialistischen Machthaber, eine Politik der Kriegsvorbereitung zu betreiben. Darauf sollten die Schüler als künftige Soldaten frühzeitig physisch und psychisch eingestellt werden. Bemerkenswert und desto erschreckender sind die rein militärischen Übungsteile wie "Spähtruppenausbildung" und "Schießen mit dem Infanteriegewehr". Ähnlich lauteten auch die Erlasse in anderen Ländern des Reiches, den Sportunterricht betreffend.

4. Schluß

Die vorstehenden Darlegungen machen deutlich, wie früh von parteiamtlicher Seite an eine Nazifizierung des allgemeinbildenden Schulwesens gedacht war und welch hoher Stellenwert ihr eingeräumt wurde, waren doch die betreffenden Erlasse von 1933 bereits in den Jahren vor der Machtübernahme


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durchdacht und formuliert worden. Eine andere Frage ist es, in welchem Maße die in den Jahren 1937 bis 1939 nacheinander erschienenen Richtlinien für die einzelnen Schularten die ideologischen Vorgaben von 1933 aufnahmen bzw. wie weit die traditionellen Unterrichtsstoffe aus der Weimarer Zeit von der Ministerialbürokratie zum Erhalt eines leistungsfähigen Schulwesens übernommen wurden. Eine diesbezügliche Untersuchung kann im Rahmen des vorstehenden Themas zwar nicht geleistet werden [14], ist aber zur Beantwortung der Frage bedeutsam, wie weit die angestrebte Ideologisierung tatsächlich Eingang in die verbindlichen Lehrpläne und damit in die Unterrichtspraxis fand.

5. Anmerkungen

1. Zitiert u.a. nach Renate Fricke-Finkelnburg (Hrg.): Nationalsozialismus und Schule. Amtliche Erlasse und Richtlinien 1933-1945. Opladen 1989.

2. Mikrofilmkopien dieser Zeitung befinden sich in der Schleswig-Holsteinischen Landesbibliothek, Kiel, und im Gemeinsamen Archiv des Kreises Steinburg und der Stadt Itzehoe.

3. Wolfgang Keim: Erziehung unter der Nazidiktatur, Bd. 1. Darmstadt 1995, S. 87ff.

4. Günther Breit u.a: Das Gymnasium Wellingdorf. Kiel 1989, S. 150.

5. Breit, S. 150.

6. LAS 153/97.

7. Heinrich Hübner: Geschichte der Schule in Osterby/Krs. Schleswig 1704 – 1975. Ascheffel 1988.

8. Festschrift der Kaiser-Karl-Schule Itzehoe, hrg. vom Kollegium der Schule. Itzehoe 1991, S. 133.

9. Breit, S. 151.

10. Vgl. Carl Arndt: 1869 – 1969: Hundert Jahre Bismarckschule. Elmshorn 1969, S. 159, und Festschrift der Kaiser-Karl-Schule, S. 133.

11. Keim, S. 90.

12. Gemeinsames Archiv des Kreises Steinburg und der Stadt Itzehoe.

13. LAS 260/20250.

14. Ein weiterführender Beitrag über die Richtlinien und Lehrpläne für allgemeinbildende Schulen in Schleswig-Holstein und die Umsetzung durch die Lehrerschaft wird diesen Abriß in den Informationen zur Schleswig-Holsteinischen Zeitgeschichte fortsetzen.


Veröffentlicht in den Informationen zur Schleswig-Holsteinischen Zeitgeschichte (Kiel) Heft 35 (April 1999) S. 32-40.


Der Autor: Robert Patett, Dr. phil., geboren 1926 in Danzig. Lehrer a.D., Schüler während der NS-Zeit von 1933-1944, befaßt sich mit schleswig-holsteinischer Schulgeschichte des 19. und 20. Jahrhunderts. Publikation u.a. Der Nationalsozialistische Lehrerbund – "Gau Schleswig-Holstein". In: Demokratische Geschichte Band 10 (1996) S. 207-243.


Informationen zur Schleswig-Holsteinischen Zeitgeschichte Heft 35

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