Hermann Eickhoff, Jg. 1912, geboren in Eickum (Kreis Herford), Kaufmann. Seit 1933 NSDAP-Mitglied, 1939 SS-Anwärter, Sept. 1939 Polizeiinspektor in Bielefeld, 1940 Gestapo Bremen, 1941 Gestapo Kiel (Außenstelle Burg auf Fehmarn), anschl. Gestapo Königsberg und März 1942 Reichssicherheitshauptamt Berlin; Sommer 1944 Gestapo Kiel, Verwaltungsführer im „AEL Nordmark“.
Orla Eigil Jensen, Jg. 1923, geboren in Kopenhagen, Sanitäter. Arbeitseinsatz in Deutschland im II. Weltkrieg, 1941 in Kiel tätig, 1942 als Sanitäter in einem Zwangsarbeitslager tätig, dann Wechsel nach Büdelsdorf; 1944 Denunziation wegen des Hörens von „Feindsendern“; Gestapo stellte ihn vor die Alternative: Häftling oder SS-Sanitäter im „AEL Nordmark“; Tätigkeit in der Krankenbaracke; Tötung von Häftlingen durch Schüsse und Spritzen.
Ruth Kleinsteuber, Jg. 1922, geboren in Aschersleben (Harz), Stickerin. Oktober 1944 Tätigkeit in den Junkerswerken Aschersleben, Lehrgang für SS-Helferinnen im Frauen-KZ-Ravensbrück, Wachfrau im „AEL Nordmark“, ab Februar 1945 Oberaufseherin des weiblichen Wachpersonals.
Willy Stender, Jg. 1909, geboren in Gettorf bei Kiel, Bäcker und Konditor. 1930 Kieler Schutzpolizei, 1933 Landespolizei, 1935 Ausbilder, 2 Jahre Wehrmacht, September 1937 Kiel, seit 1939 NSDAP-Mitglied, 1940 Gestapo in Kiel, 1942 Beförderung zum Kriminal-Oberassiestent und Eintritt in SS und SD als Hauptscharführer; Juli 1944 – März 1945 „Chef der Wachen“ (‚Spieß’) im „AEL Nordmark“, März-Mai 1945 Gestapo Kiel.
Alle der fünf oben genannten Personen standen ab dem 27. Oktober 1947 vor einem britischem Militärgericht: im Hamburger „Curiohaus“ fand bis zum 8. Dezember der erste von vier Prozessen in den so genannten „Kiel-Hassee-Cases“ statt. Darin wurde Otto Baumann zum Tode durch den Strang verurteilt und am 8. Juni 1948 in Hameln hingerichtet. Der Lagersanitäter Orla Eigil Jensen wurde aufgrund der Ermordung von Häftlingen ebenfalls zum Tode verurteilt, seine Strafe in 20 Jahre Haft umgewandelt, und er dann 1956 entlassen und nach Dänemark abgeschoben. Willy Stender erhielt eine Haftstrafe von 15 Jahren, Hermann Eickhoff eine Haftstrafe von sieben Jahren. Beide kamen Anfang der 50er Jahre aus dem Gefängnis frei.
Ruth Kleinsteuber wurde von allen Zeugen – auch ehemaligen Häftlingen – bescheinigt, dass sie keine Gefangenen geschlagen oder gar getötet hatte und wurde vom Gericht freigesprochen.
Dokumentation, S. 41-43.