Im anschließenden Prozess vor dem Danziger Schwurgericht wurden im Februar 1932 insgesamt 24 Nationalsozialisten, darunter Johannes Post angeklagt. Das Untersuchungsergebnis „Post gab den tödlichen Schuss ab“, so dass das Gericht ihn wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu zwei Jahren und zwei Monaten Gefängnis verurteilte.
Nachdem die NSDAP in Danzig im Mai 1933 die absolute Mehrheit erhalten hatte, änderte sich im Sommer 1933 die Situation zugunsten von Post: er profitierte von einem Amnestiegesetz, wurde wieder in die NSDAP aufgenommen, die ihn aus taktischen Gründen beim Prozess ausgeschlossen hatte und erhielt eine hauptamtlich bezahlte Stelle als Sturmbannführer in der SA Danzigs. Ab Oktober 1935 begann er eine Karriere bei der Gestapo, wurde 1938 Kriminalkommissar und erhielt am 1. September 1939 den Dienstrang eines SS-Sturmbannführers. Zwischen 1939 und 1942 arbeitete er in verschiedenen Gestapostellen und wurde am 1. März 1942 nach Kiel versetzt.
Innerhalb der Partei galt er zu diesem Zeitpunkt als „Alter Kämpfer“ und war wegen seines „Engagements“ in der „Kampfzeit“ mit dem so genannten Blutorden der NSDAP ausgezeichnet worden.
Am 29. März 1944 wurden unter dem Kommando von Post vier alliierte Luftwaffenoffiziere in Rotenhahn bei Kiel erschossen. Der australische Major James Catanach (22 Jahre alt), der neuseeländische Oberleutnant Arnold Christensen (22 Jahre alt) und die norwegischen Leutnants Nils Fuglesang (25 Jahre alt) und Haldor Espelid (23 Jahre alt) waren zusammen mit 76 anderen Offizieren in der Nacht vom 24. auf den 25. März aus einem Kriegsgefangenenlager, dem Stalag III Luft, in Sagan / Schlesien, geflohen. Dies löste nicht nur Sonderfahndungsmaßnahmen aus, sondern auch einen geheimen Reichsbefehl diejenigen nach der Festnahme unverzüglich „auf der Flucht“ zu erschießen. Aufgrund dieses Befehls hatte der Gestapoleiter Schmidt sechs Männer unter dem Kommando von Post ausgesucht und ihnen erklärt, wo und wie die allierten Offiziere zu ermorden seien.
Mit Inbetriebnahme des AEL wurde Johannes Post Lagerkommandant und hat damit direkt und indirekt den Tod der Häftlinge zu verantworten. Im Mai 1945 floh er aus Kiel, tauchte für fast zwei Jahre erfolgreich unter und wurde im Mai 1947 verhaftet und in das Polizeigefängnis Fuhlsbüttel in Hamburg gebracht. In einem Prozess der britischen Besatzungsbehörden wurde ihm und siebzehn weiteren Angeklagten die Ermordung von alliierten Luftwaffenoffizieren zur Last gelegt und Post dafür am 3. September 1947 zum Tod durch den Strang verurteilt. Am 27. Februar 1948 wurde er in Hameln hingerichtet.
Dokumentation, S. 40f.