"Also good Bye und Swing-Heil"

Von Jürgen Weber

Aus dem Journal zur Wanderausstellung des Landes Schleswig-Holstein, S. 121
Es war noch gut eine Woche vor dem Kriegseintritt der USA, als das Sondergericht Kiel am 2. Dezember 1941 zusammentrat, um den Kieler Handelsschüler Karl-Heinz R. zu vier Monaten Gefängnis "wegen Abhörens ausländischer Sender" zu verurteilen. R. hatte in den Verhören durch die Gestapo zugegeben, unter anderem die Sender London und New York auf dem funkelnagelneuen Radioapparat Marke "Philipps Aachen Super" seines Vaters gehört zu haben. Das Sondergericht glaubte dem Angeklagten, daß es ihm dabei nicht um das Abhören und Verbreiten "staatsfeindlicher" Informationen ging, sondern daß es ihm "im wesentlichen nur auf musikalische Sendungen" ankam. Doch war auch das in den Augen der Nationalsozialisten und ihrer Juristen verwerflich genug, handelte es sich doch beim Musikgeschmack des R. um "englische und amerikanische Jazz-Musik". Das war für die Herren des Regimes "entartete" oder "Negermusik".

Die "Swing-Melodien", die diskriminiert und verboten waren, bedeuteten mehr als nur Musik. Die "Swing-Jugendlichen" ahmten "englische Manieren nach", wie es im Urteil heißt. Sie trugen die Haare etwas länger und versuchten, sich anders zu kleiden als die Masse der uniformierten HJ-Jugendlichen. Was schwer wog, war, daß sich die Swing-Jugendlichen nicht nur der nationalsozialistischen Indoktrination entziehen wollten, sondern auch ganz und gar nicht dem Wunschbild der "zähen, flinken und harten" Jungen entsprachen, die sich der Führer für seine Welteroberungspläne wünschte. In einem Brief R.s an einen Freund vom 15.6.1941, den die Gestapo abgefangen hatte, heißt es: "Vater Staat macht ja mit uns, was er will. Ich hoffe nur, dass ich später mal ins Ausland gehen kann, denn ein ganzes Leben in diesem Land zu verbringen, bloss das nicht." Und eine Woche später schreibt er: "Nach Hamburg kann ich auch nicht in die Lehre gehen, das Kieler Arbeitsamt sperrt einen einfach in dieses Drecksnest ein und damit fertig. Damned bloody Germany!!" Ob es die Hamburger "Swing-Szene" war, die für einige Zeit trotz Drangsalierungen und Verfolgungen lebendig war, die R. in die Großstadt lockte, wissen wir nicht. In Kiel zumindest war für ihn die Enge und Bevormundung unerträglich. Dabei gab es auch hier eine kleine Gruppe von jungen Leuten, wohl alle aus gutbürgerlichem Elternhaus, die sich regelmäßig trafen und die sich selbst als Swing-Jugendliche verstanden. Ihr Treffpunkt war das Café Rolfs in der Brunswik. Jazz-Musik hörten sie aber nur zu Hause.

Sich vor dem HJ-Dienst zu drücken war für diese jungen Leute fast selbstverständlich. Wie das Urteil gegen R. festhält, hatte dieser seit über einem Jahr an keinem HJ-Dienst mehr teilgenommen. Einem Brief vertraute er weiter Zeilen an, die ihm vor dem Gericht besonders übel ausgelegt wurden: "Soldat müssen wir auf alle Fälle noch spielen... Aber ich werde mich wegen der Lehre zurückstellen lassen, denn sie können mich doch nicht nach einem Jahr Lehre einziehen. Sonst good night gutes Leben." Auch eine fast direkt politische Formel findet sich dort: "Ja, ja, ich könnte meine Alten heute noch ohrfeigen, dass sie früher Ja gewählt haben." Ja gewählt, also für Hitler gestimmt zu haben als Vorwurf an die Eltern. R.s ungezwungene Äußerungen an einen Freund spiegeln eine anscheinend oberflächliche Ablehnung des Systems in Formeln wieder, die in anderen Fällen als politische Opposition verfolgt wurde.

Daß der Vater des Angeklagten, der sich für seinen Sohn bei Gericht einsetzte, Parteimitglied seit 1931 und "guter Volksgenosse" war, wird bei der Urteilsbegründung gewürdigt. Doch die "Erbärmlichkeit und Gehässigkeit der Äußerungen" in den Briefen R.s und "seine Schwärmerei für englisches Wesen" schlossen nach Ansicht der Richter die Verhängung lediglich eines Jugendarrestes aus. Vier Monate Gefängnis lautete das Urteil.

Das letzte Wort soll R. haben, der seinen letzten Brief vor der Verhaftung mit den fast unbekümmert ironischen Worten beendete: "Also good Bye und Swing-Heil".


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